Lesezeit: ca. 4 Minuten | Datum: 15.07.2025 | Autor: Kevin Döhnel
Der §14a EnWG zielt darauf ab, das Stromnetz durch die steuerbare Drosselung von Großverbrauchern wie Wallboxen und Wärmepumpen zu schützen. In der Praxis fehlt oft noch die Technik, doch Anlagenbetreiber können schon jetzt von reduzierten Netzentgelten profitieren.
Der Paragraph 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gilt seit dem 1. Januar 2024 – also mittlerweile auch schon anderthalb Jahre. Aber nach wie vor ist vielen nicht so genau klar, wie diese Vorgaben in der Praxis eigentlich umzusetzen und anzuwenden sind. Genau das möchte ich heute noch mal im Detail erklären.

Worum geht es beim §14a EnWG eigentlich?
Es geht im Kern darum, dass besonders leistungsstarke Verbraucher – nämlich Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen oder auch Batteriespeicher, die aus dem Netz laden – gesteuert werden können. Besser gesagt: Sie sollen vom Netzbetreiber ferngesteuert werden.
Das Ziel ist es, zu verhindern, dass der Strombezug aus dem Netz überbordend wird. Stell dir vor, alle kommen nach der Arbeit um 18 oder 19 Uhr nach Hause, stecken ihr Elektroauto an die Wallbox und diese laufen alle gleichzeitig auf Höchstleistung. Das könnte lokal zu einer Überlastung des Stromnetzes führen. Um dem vorzubeugen, soll hier eine technische Steuerbarkeit dargestellt werden. Der Netzbetreiber hätte dann im Notfall die Möglichkeit – und durch das Gesetz auch die Grundlage –, diese großen Verbraucher abzuregeln.
Aus meiner persönlichen Sicht ist das ein bisschen ein merkwürdiges Vorgehen. Wir haben über dynamische Stromtarife eigentlich viel bessere Instrumente, um Kunden zu motivieren, eben nicht zu diesen nachfragestarken Zeiten zu laden. Man könnte das Auto entspannt nachts laden, wenn der Strom günstiger ist. Über die Motivation durch dynamische Preise ist es eigentlich viel leichter, diese Nachfragespitzen etwas zu glätten. Aber der Gesetzgeber hat mit dem Paragraph 14a nun mal diese zusätzliche Möglichkeit vorgesehen, um beim Schutz vor Netzüberlastungen auf Nummer sicher zu gehen.
Die Krux: Es gibt die Technik noch gar nicht flächendeckend
Jetzt haben wir aber ein ganz praktisches Problem: Im Moment ist das im Wesentlichen eigentlich nur eine gesetzliche Grundlage. Die wirkliche technische Umsetzung dieser Steuerung, die gibt es nämlich noch gar nicht flächendeckend.
Der Rollout der notwendigen intelligenten Messsysteme (Smart Meter) kommt ja jetzt erst langsam in Fahrt. Das heißt, zu dem normalen Zähler, den man im Zählerschrank hat, kommt das intelligente Messsystem. Das ist letztendlich ein Mobilfunkmodem, das die Datenverbindung zum Netzbetreiber herstellt und im Moment im Wesentlichen eigentlich nur die Zählerdaten ausliest. Wer seinen Zählerschrank für Photovoltaik nachrüsten lässt, wird mit diesem Thema unweigerlich konfrontiert.
Über diese Datenanbindung gibt es dann aber noch einen zweiten Schritt: Das wäre eine sogenannte Steuerbox. Diese Steuerbox hat dann gewisse Datenausgänge – das kann eine einfache Schaltschnittstelle sein oder auch ein Bussystem – und empfängt das Signal vom Netzbetreiber. Das Signal lautet dann quasi: “Achtung, Netzüberlastung droht!” – woraufhin die angeschlossenen Verbraucher gedrosselt werden.
Das klingt jetzt erst mal total einfach, ist aber in der Umsetzung mit den unterschiedlichsten Systemen relativ komplex. Der springende Punkt ist: Diese Steuerbox gibt es noch gar nicht wirklich auf dem Markt. Es gibt ein Konsortium, das diese entwickeln und herstellen soll, und es gibt ein paar Prototypen. Ich habe mir jetzt von Netzbetreibern sagen lassen, dass man aktuell wohl frühestens für 2027 plant, dass diese Steuerboxen überhaupt verbaut werden können.
Das bedeutet unterm Strich: Alles, worüber wir jetzt sprechen, ist einerseits eine gesetzliche Grundlage und eine theoretische Möglichkeit. Praktisch umzusetzen ist diese Drosselung heute – und wahrscheinlich auch morgen – für die meisten Haushalte überhaupt nicht.
Finanzieller Ausgleich: Die reduzierten Netzentgelte
Nichtsdestotrotz muss man die Anlage auf diese Vorgaben vorbereiten. Um dem Kunden etwas zu kompensieren, dass er ja ein bisschen Flexibilität und Freiheit abgeben muss, hat der Gesetzgeber verschiedene Kompensationsmöglichkeiten vorgesehen. Diese gliedern sich in unterschiedliche Module:
- Modul 1: Das ist eine pauschale Reduzierung des Netzentgeldes pro Jahr. Das ist die einfachste Reduzierung, die man in Anspruch nehmen kann. Aktuell sind das um die 60 Euro, die man da pauschal erlassen bekommt.
- Modul 2: Hierbei handelt es sich um eine prozentuale Reduzierung des Netzentgeldes, die sich auf die verbrauchte Kilowattstunde bezieht. Das lohnt sich im Wesentlichen für Kunden, die einen relativ hohen Stromverbrauch haben – also beispielsweise wenn die Wärmepumpe oder das Elektroauto viel genutzt wird und man häufig aus dem Netz lädt.
- Modul 3: Das bezieht sich auf dynamische Stromtarife. Aber auch da sagen die meisten Netzbetreiber noch: “Können wir eigentlich noch gar nicht anbieten, weil die technische Grundlage fehlt.”
Wenn wir nun bei einem Kunden eine steuerbare Verbrauchseinrichtung installieren, muss der Installateur dem Netzbetreiber das mitteilen und direkt das gewünschte Modul auswählen. Gleichzeitig hat er aber auch die Pflicht, die Möglichkeit dieser Drosselung technisch vorzusehen.
Wie setzen wir das in der Praxis um?
Wir bei Ticon Energy machen das üblicherweise über eine Steuerleitung. Wenn wir in unserem Sigenergy-Ökosystem unterwegs sind, dann übernimmt der Sigenergy Controller das Lastmanagement beziehungsweise die Steuerung in Verbindung mit der Wallbox.
Es gibt dort einen Schaltkontakt, den wir in den Bereich des Zählerschranks legen, wo er später an die entsprechende Steuerbox angeschlossen werden kann. Sollte diese Steuerbox also irgendwann mal eingebaut werden, könnte hier ein Signal an den Inverter-Controller gegeben werden. Die Wallbox würde in diesem Szenario dann nicht komplett abgeschaltet, sondern auf 4,2 kW gedrosselt werden. Bei einer üblichen 11 kW Wallbox ist das zwar deutlich weniger als die Hälfte, aber man muss wirklich nie Angst haben, dass man sein Auto gar nicht mehr laden kann oder – bei Wärmepumpen und deren smarter Steuerung noch schlimmer – dass man plötzlich im Kalten sitzt. Das wird aus meiner Sicht nie passieren.
Welche Alternativen gibt es?
Was macht man jetzt bei anderen Geräten, die diese Eingänge vielleicht gar nicht haben? Als letzte Notfalllösung gibt es immer noch die komplette Abschaltung, wie man es früher bei den Wärmepumpen über einen Installationsschütz gemacht hat. Das ist die günstigste und einfachste Lösung, um der gesetzlichen Pflicht nachzugehen. Das hat natürlich den Nachteil, dass ich in einem solchen Abschaltszenario gar nicht laden kann.
Eine andere Möglichkeit für die Steuerung besteht aus Bussystemen. Über den EEBUS oder Modbus werden die einzelnen Komponenten angesteuert. Das macht das Leistungsmanagement deutlich intelligenter. Allerdings bin ich hier ehrlich gesagt etwas zögerlich, ob sich diese Investition für Kunden lohnt, wenn diese Lösung wirklich nur für die Erfüllung des §14a angeschafft wird. Ich bin mir da einfach nicht sicher, ob das so alles in der Form kommt und wie häufig das dann tatsächlich eintritt.
Wer ein komplettes PV-System mit integriertem Energiemanager hat, ist da fein raus. Da ist ohnehin alles schon miteinander verbunden und man ist bestens für den Paragraphen 14a vorbereitet. Wir unterstützen euch bei Fragen natürlich gerne bei der Photovoltaik-Projektierung und finden die optimale Lösung für euren Anwendungsfall.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann tritt die Drosselung durch den §14a EnWG tatsächlich in Kraft?
Die gesetzliche Grundlage gilt bereits seit dem 1. Januar 2024. Die technische Umsetzung durch die sogenannten Steuerboxen lässt jedoch auf sich warten. Nach aktuellen Einschätzungen der Netzbetreiber werden diese Boxen frühestens ab 2027 flächendeckend verbaut.
Wird mein Elektroauto oder meine Wärmepumpe komplett abgeschaltet?
Nein, in der Regel nicht. Wenn ein intelligentes Energiemanagementsystem wie der Sigenergy Controller verbaut ist, wird die Leistung auf 4,2 kW gedrosselt. Eine komplette Abschaltung (über einen Schütz) ist nur eine günstige Notfalllösung für Anlagen, die keine smarten Eingänge besitzen.
Welches Kompensationsmodul ist das beste für mich?
Das hängt vom Verbrauch ab. Modul 1 bietet eine pauschale Netzentgeltreduzierung (aktuell ca. 60 Euro pro Jahr) und ist am unkompliziertesten. Modul 2 ist eine prozentuale Reduzierung pro Kilowattstunde und lohnt sich besonders für Haushalte mit sehr hohem Strombezug aus dem Netz durch Wärmepumpe oder E-Auto.
Wie bereite ich meine bestehende Anlage vor?
Am einfachsten ist es, bei der Installation einer neuen Wallbox oder Wärmepumpe direkt eine Steuerleitung in den Zählerschrank legen zu lassen. Ein zentrales Energiemanagementsystem bündelt diese Steuerung und macht die Anlage zukunftssicher für den §14a EnWG.
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Bist du dir unsicher, wie du deine Wallbox oder Wärmepumpe am besten für die Zukunft aufstellst? Wir bei Ticon Energy unterstützen dich von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung.