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PV-Anlage 60% Begrenzung: Was bedeutet das?

Was bedeutet die 60% Begrenzung der PV-Einspeisung? Erfahre alles über das EEG, Netzbetreiber-Steuerung & Auswirkungen auf den Ertrag.
Lesezeit: ca. 4 Minuten
Datum: 31.08.2025
Autor: Kevin Döhnel

Rund um Photovoltaikanlagen gibt es wahnsinnig viele gesetzliche Regelungen, insbesondere wenn es darum geht, eine Überlastung der Stromnetze zu vermeiden. Was der Paragraph 14a für die Verbrauchsseite, wie etwa bei Wärmepumpen und Wallboxen ist, stellt die Begrenzung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die Einspeiseseite dar.

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Warum mischt sich der Netzbetreiber überhaupt ein?

Der Hintergrund und der Zweck sind eigentlich exakt die gleichen, wie sie im Frühjahr dieses Jahres durch den Gesetzgeber festgelegt wurden: Man möchte schlichtweg die Überlastung der Stromnetze vermeiden. Und das betrifft eben nicht nur riesige Solarparks, sondern mittlerweile auch die kleinen, privat betriebenen PV-Anlagen auf unseren Einfamilienhäusern.

Was heißt das jetzt konkret für dich? Stell dir vor, an einem sonnigen Sommertag speisen alle PV-Anlagen in Deutschland gleichzeitig ein. Die Heimspeicher sind voll, und gerade um die Mittagszeit drücken alle Anlagen ihren überschüssigen Strom mit voller Wucht ins Netz. Theoretisch könnte das zu einer massiven Überlastung unserer Stromnetze führen. Um genau das zu verhindern, greift der Netzbetreiber zu Instrumenten, die nun im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt sind: Entweder eine feste Einspeisebeschränkung oder die mögliche Abregelung durch den Netzbetreiber.

Aus meiner Sicht ist das eigentlich schon wieder ein bisschen unnötig übergriffig. Über dynamische Stromtarife hätte man ja bereits hinreichende Instrumente. Man könnte Kunden motivieren, ihren Strom dann ins Netz abzugeben, wenn er am meisten gebraucht wird – und eben nicht mittags, wenn ohnehin Strom im Überfluss da ist. Aber jetzt haben wir eben diese technische Lösung auf dem Tisch, die Einspeisung hart zu begrenzen.

Die 60% Begrenzung einfach erklärt

Man muss sich wirklich ganz genau im Detail anschauen, was diese Regelung überhaupt bedeutet. Es gibt verschiedene Wahlmöglichkeiten, wenn du heute eine PV-Anlage anmeldest. Die erste, und ehrlich gesagt einfachste und primitivste Lösung, ist die 60% Begrenzung.

Da muss man aber direkt aufpassen: 60 Prozent von was genau? Es geht immer um 60 Prozent der Peakleistung der Gesamtanlage! Wenn wir also beispielsweise eine 10 Kilowatt-Peak (kWp) Anlage auf dem Dach haben, dann darfst du maximal 6 kW ins Netz einspeisen.

Jetzt müssen wir uns mal überlegen, was das in der Praxis wirklich bedeutet. Von der reinen Peakleistung hast du ja ohnehin immer gewisse Umwandlungsverluste. Die echte Wechselrichterleistung ist in der Realität meistens etwas geringer. Du kommst also über diese 6 kW Einspeisung bei einer 10 kWp Anlage ohnehin seltener, als man denkt.

Nehmen wir an, wir haben einen wunderschönen, sonnigen Tag. Deine 10 kWp Anlage erzeugt in der Mittagsspitze vielleicht mal 8 oder 9 kW. Davon geht ja direkt dein Eigenverbrauch ab. Und hier ist ein ganz wichtiger Punkt, den du dir merken musst:

💡 Top-Tipp von Kevin Döhnel:
"Die eigenverbrauchte Energie ist davon völlig unangetastet. Du darfst immer so viel erzeugen, wie du möchtest! Speicher füllen, Auto laden, Haushalt versorgen – da geht keiner ran. Es geht wirklich nur um die reine Einspeisung ins öffentliche Netz."

Was kostet dich die Regelung wirklich?

Rechnen wir das Beispiel mal zu Ende. Wenn du in der Spitze 8 kW erzeugst und 1 kW im Haus verbrauchst, hättest du eigentlich 7 kW für die Einspeisung. Erlaubt sind aber nur 6 kW. Du verlierst also genau 1 kW Leistung. Das passiert vielleicht an einem sonnigen Tag über einen Zeitraum von zwei, maximal vier Stunden.

Das sind dann pro Tag vielleicht 3 bis 4 Kilowattstunden, die dir “verloren” gehen. Bei einem aktuellen Einspeisepreis von etwa 7 Cent pro Kilowattstunde sprechen wir hier von nicht mal 30 bis 50 Cent am Tag. Das ist natürlich ärgerlich, aber es ist tatsächlich ein recht überschaubarer Eingriff. Wenn man das mal über ein komplettes Jahr kalkuliert, bedeutet die 60% Begrenzung einen Verlust der eingespeisten Energie von gerade einmal 5 bis 10 Prozent.

Abregelung durch den Netzbetreiber als Alternative?

Die nächste theoretische Möglichkeit wäre die Steuerung durch den Netzbetreiber. Du gibst ihm die Erlaubnis, deine Anlage über ein Fernsteuersignal in ihrer Einspeisung zu drosseln, wenn das Netz droht, überlastet zu werden. Das macht netztechnisch eigentlich viel mehr Sinn.

Aber auch da haben wir jetzt wieder dasselbe Problem wie bei Paragraph 14a: Die Möglichkeiten dieser Steuerung sind aktuell überhaupt noch nicht verfügbar! Das Ganze würde über intelligente Messsysteme und intelligente Zähler laufen. Zu diesem Zähler gehört dann ein kleines extra Kästchen (die sogenannte Steuerbox), das die Mobilfunkverbindung zum Netzbetreiber herstellt und Daten empfangen kann. Diese Steuerboxen gibt es aber noch nicht flächendeckend. Die wird es wahrscheinlich frühestens 2027 geben, und dann auch wieder mit einem extrem langsamen Rollout.

In der Realität stellen die Netzbetreiber, zumindest in den Bereichen, in denen wir hier bei Ticon Energy arbeiten, diese Möglichkeit der Drosselung technisch noch gar nicht zur Verfügung.

Warum die 60% Regelung aktuell die beste Wahl ist

Weil es aber eine gesetzliche Grundlage ist, müssen wir als Installateur dem Kunden diese Möglichkeit der Drosselung bei der Anmeldung theoretisch vorhalten – es sei denn, man wählt die 60% Begrenzung. Bei dem Energy System, das wir meistens verbauen, geht das technisch schon. Man hat hier einen Steuereingang, den man belegen kann, um mit einem Signal die Einspeiseleistung zu reduzieren. Aber ehrlich gesagt, ist das alles noch nicht richtig ausgegoren.

Im Moment hast du in der Praxis kaum eine andere Wahl, als diese 60% Regel in Anspruch zu nehmen. Und ich empfehle das unseren Kunden aktuell auch ganz klar! Es ist die leichteste und unkomplizierteste Lösung. Wir stellen das einfach bei der Inbetriebnahme im Wechselrichter ein, und du hast damit erstmal überhaupt keinen Stress, was diese ganze Steuerungs-Anbindung an den Netzbetreiber angeht – wann auch immer die überhaupt kommen mag.

Eine andere Lösung wäre natürlich, endlich mal das Stromnetz entsprechend auszubauen. Ich hoffe, dass das in einer vernünftigen Geschwindigkeit vorangeht. Denn wenn wir wirklich mit der Solarenergie vorankommen wollen, machen solche komplexen Regelungen das Leben für uns alle nicht unbedingt einfacher. Aber wir als Profis stellen uns diesen Herausforderungen.

Wenn du Interesse an einer sauber geplanten PV-Anlage hast, oder direkt an einem gesamten Energiesystem mit Wärmepumpe und Wallbox, dann wende dich gerne an uns. Wir von Ticon Energy unterstützen dich bei deinem Projekt und planen deine Anlage hier im Raum Berlin-Brandenburg.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet die 60% Begrenzung bei PV-Anlagen nach dem EEG? Die 60% Begrenzung bedeutet, dass du maximal 60 Prozent der Peakleistung (kWp) deiner gesamten PV-Anlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen darfst. Wenn du also eine 10 kWp Anlage auf dem Dach hast, liegt die maximale Einspeiseleistung bei 6 kW. Dein Eigenverbrauch für den Haushalt bleibt davon unberührt.
Wie viel Geld verliere ich durch die 60% Einspeisebegrenzung wirklich? In der Praxis ist der finanzielle Verlust extrem überschaubar. Er liegt meistens zwischen 5 und 10 % der eingespeisten Energie über das Jahr gerechnet. An einem extrem sonnigen Sommertag macht das bei einer 10 kWp Anlage vielleicht 30 bis 50 Cent Verlust aus.
Darf ich bei der 60% Regelung trotzdem meinen Stromspeicher voll laden? Ja, absolut! Die eigenverbrauchte Energie ist von dieser gesetzlichen Regelung völlig unangetastet. Du kannst weiterhin so viel Strom erzeugen, wie du möchtest, um deinen Speicher zu füllen, dein E-Auto zu laden oder den Haushalt zu versorgen.
Wann kommt die Fernsteuerung (Abregelung) durch den Netzbetreiber? Die Netzbetreiber haben derzeit noch gar nicht die Technik (die sogenannte Steuerbox hinter dem intelligenten Messsystem) flächendeckend im Einsatz, um Anlagen fernzusteuern. Wahrscheinlich wird diese Technik frühestens ab dem Jahr 2027 in einem sehr langsamen Rollout zur Verfügung stehen.
Was empfiehlt der Installateur bei der Anmeldung der PV-Anlage? Aktuell empfehlen wir ganz klar, die pauschale 60% Begrenzung bei der Anmeldung auszuwählen. Das ist die unkomplizierteste Lösung. Die Alternative der Fernsteuerung ist technisch von Seiten der Netzbetreiber noch nicht ausgereift und führt oft nur zu unnötigem Stress bei der Inbetriebnahme.
Kevin Döhnel

Über den Autor: Kevin Döhnel

Diplom-Elektroingenieur (FH) und Geschäftsführer von TICON Energy. Er ist anerkannter Experte für Photovoltaik, bidirektionales Laden und moderne Zählerschrank-Kaskaden in Berlin & Brandenburg.

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