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IBB Solar Plus 2026: Die neue Solar-Förderung für Berlin im Detail

Das IBB Solar Plus Förderprogramm ist zurück! TICON Energy erklärt die neuen Förderkonditionen, Zuschüsse für Zählerschränke und Solar Plus L.
⚡ Schnell-Zusammenfassung

Seit dem 8. Januar 2026 ist das beliebte Förderprogramm „Solar Plus“ der Investitionsbank Berlin (IBB) mit komplett überarbeiteten Richtlinien wieder aktiv. Private PV-Anlagen erhalten ab sofort bis zu 4.750 Euro Zuschuss, gewerbliche Projekte sogar bis zu 30.000 Euro. TICON Energy Geschäftsführer Kevin Döhnel erklärt, wie Sie an die Förderung kommen.

⏱️ Lesezeit: ca. 6 Minuten | 📅 Datum: 22.02.2026 | ✍️ Autor: Kevin Döhnel

Wer in Berlin eine Photovoltaikanlage errichten möchte, profitiert ab sofort von exzellenten staatlichen Zuschüssen. Nach einer mehrmonatigen Pause hat die IBB das Förderprogramm Solar Plus neu aufgelegt.

Die Richtlinie wurde dabei grundlegend überarbeitet: Statt wie bisher primär die Kapazität des Batteriespeichers zu fördern (was oft zu überdimensionierten Batterien führte), richtet sich die Förderung nun direkt nach der Leistung der Solaranlage auf dem Dach.

Erfahren Sie hier alles über die neuen Förderbedingungen für Privatkunden (Programm S) und Gewerbebetriebe (Programm L).


Solar Plus Programm S: Die Förderung für private Solaranlagen

Das Programm S richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) bei kleineren Projekten.

  • Grundförderung: Voraussetzung ist die Installation einer PV-Neuanlage in Kombination mit einem Batteriespeicher. Die Förderung ist nach der Peak-Leistung (kWp) auf dem Dach gestaffelt:
    • Die Förderung beginnt bei 2 kWp und ist bei 19 kWp gedeckelt.
    • Die Auszahlung erfolgt in Schritten von 250 Euro.
    • Für eine typische 10-kWp-Anlage erhalten Sie 2.000 Euro Zuschuss.
    • Der maximale Zuschuss bei 19 kWp beträgt 4.750 Euro.
  • Zusatzbaustein Zählerschrank: Muss Ihr Zählerschrank erneuert oder modernisiert werden, um den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers zu entsprechen? Dann gewährt die IBB eine Pauschale von 750 Euro (sofern die Zählerschrank-Kosten über 1.150 Euro liegen).
  • Zusatzbaustein Denkmalschutz: Wenn Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, fördert die IBB die Mehrkosten, die durch Auflagen entstehen (z. B. rote Solarmodule, Spezial-Indachmontage oder schwarze Unterkonstruktionen).

Solar Plus Programm L: Die Förderung für Gewerbe & Großprojekte

Für gewerbliche Hallendächer, Logistikflächen oder große Mieterstrom-Projekte auf Mehrfamilienhäusern bietet das Programm L massive Zuschüsse:

  • Zuschuss für Konzepte: Kleine Unternehmen erhalten bis zu 65 % Förderung (große Unternehmen 45 %) für Machbarkeitsstudien und Vorstudien (bis maximal 15.000 Euro).
  • Anlagenförderung: Für die Errichtung von PV-Anlagen, Speichern, Messplätzen und die Zusammenlegung von Netzanschlüssen zahlt die IBB einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro.
  • Sonderförderungen: Zusätzliche Boni gibt es für innovative Konzepte wie Fassaden-PV, Gründach-PV oder denkmalgeschützte Großanlagen.

Wichtig: Beantragung vor Beauftragung!

Für alle Solar-Plus-Förderungen gilt die eiserne Regel des vorzeitigen Vorhabensbeginns: Der Förderantrag muss zwingend vor der Vergabe des Auftrags gestellt und von der IBB bestätigt werden.

Als zertifizierter Fachbetrieb erstellen wir Ihnen ein förderfähiges Angebot und unterstützen Sie kostenfrei bei der Einreichung des Antrags bei der IBB.


Warum jetzt der ideale Zeitpunkt für den Solar-Kauf ist

Aktuell kommen drei Faktoren zusammen, die das Investieren in Photovoltaik in Berlin so attraktiv machen wie selten zuvor:

  1. 0 % Mehrwertsteuer: Die Befreiung von der Umsatzsteuer auf PV-Komponenten gilt in Deutschland weiterhin.
  2. IBB Solar Plus Zuschuss: Bis zu 4.750 Euro direkte Rückerstattung.
  3. Preisentwicklung: Derzeit sind die Solarmodul-Preise auf einem historischen Tiefstand. Da China jedoch die Umsatzsteuerbefreiung für Solarexporte gekippt hat, werden importierte Module ab April 2026 durch anfallende Einfuhrzölle voraussichtlich um 20 % teurer.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erhalte ich die IBB-Förderung auch, wenn ich keinen Stromspeicher installiere?
Nein. Die private Grundförderung im Programm S setzt zwingend die Kombination aus einer PV-Neuanlage und einem Batteriespeicher voraus. Reine PV-Anlagen ohne Speicher werden im privaten Segment nicht bezuschusst. Bei Gewerbeanlagen im Programm L sind PV-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Speicher förderfähig.
Wie lange dauert die Genehmigung des Antrags durch die IBB?
Die Bearbeitungszeit bei der IBB variiert je nach Antragsaufkommen. In der Regel liegt die Rückmeldung und Erteilung des vorzeitigen Vorhabensbeginns (damit Sie den Auftrag freigeben können) bei ca. 2 bis 4 Wochen. Wir bereiten alle Dokumente für Sie so vor, dass der Prozess ohne Nachfragen schnellstmöglich durchläuft.
Kommen Mieterstrom-Projekte in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) für die Förderung infrage?
Ja. WEGs können je nach Größe der geplanten Anlage entweder das Programm S (für kleinere Gemeinschaftsanlagen) oder das Programm L (für Mieterstrom und große Dachanlagen) beantragen. Hierbei werden auch Messplatzumbauten für die Abrechnung des Mieterstroms gefördert.

Sehen Sie sich das vollständige Video zu diesem Thema hier an: